02.04.2020  |  Sportrecht

Spielerverträge in der Bundesliga

Verträge: Automatische Verlängerung?

Ab wann ist die Geschäftsgrundlage der Spielerverträge in den deutschen Lizenzligen gestört? Fachanwalt für Sportrecht und Arbeitsrecht Prof. Dr. Markus Buchberger beschreibt bei ran.de., wie bei einer Verlängerung der Saison 2019/2020 auf eine Zustimmung der Spieler verzichtet werden kann, wenn es um die Verlängerung der Spielerverträge geht, die an sich im Juni auslaufen.

Zitat Prof. Dr. Markus Buchberger: „(Die Lösung) könnte die im Arbeitsrecht sehr selten eingreifende Regelung zur "Störung der Geschäftsgrundlage" (§313 BGB) sein. Dann würden sich die Laufzeiten der Verträge entsprechend der Dauer der Saison automatisch anpassen. Aber diese Lösung ist in der Praxis nicht erprobt und deshalb rechtlich dünnes Eis. ... Vor allem gilt es aber zu prüfen, ob und ab wann die Geschäftsgrundlage im Fußballbetrieb wirklich gestört ist. Das wissen wir erst, wenn sicher ist, dass die Saison 2019/2020 nicht bis zum 30. Juni zu Ende gespielt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es also noch zu früh, um auf diesen Lösungsweg zu setzen.“


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Autor: Prof. Dr. Markus Buchberger 

Hinweis: die Angaben in diesem Artikel stellen keine Rechtsberatung und keinen Ersatz für Rechtsberatung in Einzelfällen dar. Der Autor und die Redaktion haften daher nicht für die Richtigkeit und Anwendbarkeit der gemachten Angaben.

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